NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Für die Heizperiode 2025/2026 wird sozial bedürftigen Niederösterreichern vom Amt der NÖ Landesregierung wieder ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- ausbezahlt. 

Voraussetzungen für die Gewährung sind:

  • Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG (Ausgleichszulagenbezieher)
  • Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2026 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Informationen zur Beantragung des Heizkostenzuschusses

WICHTIG - BITTE MITNEHMEN:

- e-card und aktueller Einkommensnachweis

- bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid

Auskünfte zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 

02735/2445-10  Frau Stadler

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

22.10.2025