Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!
Von den Gebietskörperschaften wird zunehmend erwartet, ihre Haushaltsdaten auch der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Auch die Gemeinden sind von diesen Transparenz-Bestimmungen nicht ausgenommen.
Im Stabilitätspakt 2012 haben Bund, Länder und Gemeinden in diesem Zusammenhang weitgehende Festlegungen getroffen, die nun auch in den einzelnen Bundesländern umzusetzen sind.
In Niederösterreich erfolgte dies durch die Novellierung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Folgende Bestimmungen wurden in Umsetzung des Stabilitätspaketes 2012 festgeschrieben:
„Der Voranschlag und der Rechnungsabschluss inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.“
Es ist deshalb unabdingbar, dass die Veröffentlichung der Finanzdaten in einer übersichtlichen und verständlichen Art und Weise erfolgt und dies ist nun unter der Internet-Plattform "Offener Haushalt" möglich und für Sie auch ersichtlich.